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Erste-Hilfe-Kurse für Betriebshelfer / Gewerbe|(BG-Richtlinien)

Unser Lehrinstitut bietet für Ihr Unternehmen im Gewerbebereich Aus- und Fortbildungen in der Ersten Hilfe nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen an.

Jedes Unternehmen wird von den Berufsgenossenschaften aufgefordert, im eigenen Unternehmen für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Schon ab einer Anzahl von zwei Mitarbeitern, muss ein Betriebshelfer gestellt werden. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten soll die Anzahl der Betriebshelfer in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Versicherten und in sonstigen Betrieben 10% betragen. Es dürfen jedoch nur Personen als Betriebshelfer eingesetzt werden, die bei einer von der Berufsgenossenschaft (www.bg-qseh.de) ermächtigten Stelle in der Ersten Hilfe aus- und fortgebildet worden sind.

 

Erste-Hilfe-Ausbildung für Gewerbe nach § 26 BGV|(Berufsgenossenschaftliche Vorschriften)

Betriebshelfer müssen nach § 26 Abs. 2 UVV"Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) von ermächtigten Stellen alle 2 Jahre aus- oder fortgebildet werden. Als ermächtigte Stelle der Berufsgenossenschaften unterrichten wir Sie nach den entsprechenden Richtlinien.


Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger übernimmt für Sie die Teilnahmegebühren. Die Anmeldung beim gesetzlichen Unfallversicherungsträger und Kostenabrechnung übernimmt das hilcura Lehrinstitut. Die Teilnahmebescheinigungen für Betriebshelfer entsprechen den standardisierten Formularen der Berufsgenossenschaften.


Bitte beachten Sie, dass für einen Kurs laut Berufsgenossenschaft mindestens 10 Teilnehmer und maximal 19 Teilnehmer angemeldet werden dürfen.


Die Kursdauer beträgt 16 Einzelstunden á 45 Minuten.

 

Erste Hilfe Fortbildung für Gewerbe nach § 26 BGV|(Berufsgenossenschaftliche Vorschriften)

Sofern Ihre Gewerbeeinrichtung bereits eine Ausbildung in der Ersten Hilfe nachweisen kann, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, schreiben die Berufsgenossenschaften vor, eine Fortbildung in der Ersten Hilfe zu absolvieren. Bereits erlerntes Wissen wird in diesem Kurs noch einmal abgerufen und vertieft. Liegt die Ausbildung in der Ersten Hilfe für Ihre Gewerbeeinrichtung über zwei Jahre zurück, so weisen wir darauf hin, dass Ihre Betriebshelfer die Erste-Hilfe-Ausbildung (s.o.) noch einmal machen müssen.

Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger übernimmt für Sie die Teilnahmegebühren.

Die Anmeldung beim gesetzlichen Unfallversicherungsträger und Kostenabrechnung übernimmt das hilcura Lehrinstitut. Die Teilnahmebescheinigungen für Betriebshelfer entsprechen den standardisierten Formularen der Berufsgenossenschaften.

 

Bitte beachten Sie auch hier, dass für einen Kurs laut Berufsgenossenschaft mindestens 10 Teilnehmer und maximal 19 Teilnehmer angemeldet werden dürfen.

Die Kursdauer beträgt 8 Einzelstunden á 45 Minuten.

 

Erste Hilfe Aus- und Fortbildung

  • Baugewerbe
  • Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Groß- und Einzelhandel
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Sicherheitsgewerbe


Baugewerbe
Im Baugewerbe werden erhebliche Unfall- und Gesundheitsrisiken gemessen. Dank der Unfallpräventionen ist die Anzahl der Arbeitsunfälle rückläufig, aber immer noch sehr hoch.

Gerade Rutsch- und Sturzunfälle oder dauerhafte Gesundheitsschäden durch herab fallende Gegenstände sind keine Seltenheit. Welche Erstmaßnahmen müssen bei Abstürzen von Gerüsten, Dächern und Leitern eingeleitet werden? Fachlich ausgebildete Betriebsersthelfer sollen laut der BG Bau schnelle und richtige Entscheidungen im Notfall treffen können. Unsere Aus- und Fortbildungskurse in der Ersten Hilfe behandeln typische Notfallsituationen für diese Branche.

Hotel- und Gaststättengewerbe
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe verpflichtet die Unternehmer ein funktionierendes Erste-Hilfe-System bereitzustellen (Ersthelfer, Material etc.), damit im Notfall kompetent Erste Hilfe geleistet werden kann. Wir gehen auf die spezifischen Unfälle in dieser Branche ein, z.B. unterschiedliche Verletzungen des Küchenpersonals, Lebensmittelvergiftungen bei den Gästen usw.

Groß- und Einzelhandel
Das Gewerbe im Groß- und Einzelhandel besitzt ein oft unterschätztes Unfallrisiko. Ihr Ziel in diesem Kurs ist es, zu lernen mit den unterschiedlichen Notfallsituationen zurechtzukommen, die sich aus dem Unfall- und Verletzungsrisiko dieser Branche ergeben. Sie lernen die erforderlichen Erstmaßnahmen zur Hilfeleistung (z.B. bei Rückenverletzungen, Knochenbrüchen, Sturz von der Leiter usw.) kennen.

Land- und Forstwirtschaft
In der Land- und Forstwirtschaft treten aufgrund des Arbeitsumfelds in der Natur und mit der Natur besondere Verletzungsrisiken auf. Diese Besonderheiten können beispielsweise biologische oder toxische Arbeitsstoffe sein, aber auch schwere Verletzungen. Bei uns erlernen Sie die erforderlichen Erstmaßnahmen in diesen speziellen Notfallsituationen.

Sicherheitsgewerbe
In Deutschland ist der Nachweis der Teilnahme an einer Unterweisung in der Ersten Hilfe notwendig, sofern Sie eine Ausbildung zur Sicherheitskraft beginnen möchten oder gerade absolvieren. In unserem Kurs erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um zu wissen, wie Sie sich bei einer Körperverletzung (z.B. Stich- oder Schussverletzung) verhalten und wie Sie Erste Hilfe leisten können.

hilcura  Deutschland GmbH

Ermächtigte Ausbildungsstelle gem. BGV A1

Kennziffer 8.0561